Klarstellung Vereinsrichtlinien/Reisekosten für Vereinsfunktionäre
Wie Ende April berichtet, sind mit 25.1.2025 die sog. "Vereinsrichtlinien" in einer Neufassung in Kraft gertreten. Es gab nach der Veröffnerltichung noch keine Klarheit, wie Fahrtkosten korrekt und abgaben- bzw. steuerfrei abzurechnen sind.
Sport Austria hat nun dazu eine Klarstellung auf ihrer Homepage bereitgestellt: https://www.sportaustria.at/fahrtkosten
Wichtig ist dabei zu erwähnen, dass die Regelungen sich auf Vereinsfunktionär:innen beziehen.
Auflistung von Sport Austria: Vereinsfunktionär:innen, Vorstandsmitglieder, sonst im Verein freiwillig Tätige (z.B. Platzwart:innen, Fahrtendienst, Fanbetreuung, Streckenposten, technische Hilfsdienste, Aufbau Sportparcours)
An diesen Personenkreis können sog. "tatsächliche Fahrtkosten" (öffenrliche Verkehrsmittel, KM-Geld ) abgaben- und beitragsfrei ersetzt werden, Sport Austria hat dazu ein Formular bereitgestellt (welches die frühere Letztempfängerliste ersetzt).
Alternativ (täglich wählbar) kann auch das kleine Freiwilligenpauschale ausgezahlt werden (aber dann dürfen keine Fahrtkosten abgegolten werden).
Das sog. "Taggeld" kann nicht mehr abgaben- und steuerfrei tausgezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass noch in Klärung ist, ob in den o.g. Personekreis auch der Einsatz als Turnierfunktionär:in bei einem anderen Verein (WR, TL, Chairman, usw.) einbezogen werden kann.
Gemäß derzeitigem Verständnis fallen diese Tätigkeiten unter eine mittels PRAE abgaben- und steuerfrei abrechenfähige Entschädigung. Da diese aber in Fällen mit weiterer Anreise zu gering sein kann, ist hier noch Klärungsbedarf.
Das ÖTSV-Präsidium ist mit dieser Frage intensiv beschäftigt und mit Steuerberatern in Kontakt.
Wir informieren umgehend!
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