Neuwahl zur Aktivenvertretung
Aufgrund des Ablaufs der 3 jährigen Periode wird die Wahl zur Aktivenvertretung neu ausgeschrieben.
Spätestens bis zum 31.3.2026 ist eine Kandidatur als Aktivensprecher:in dem Sportdirektor schriftlich (per Mail) bekannt zu geben.
Voraussetzungen für die Kandidatur als Aktivensprecher:in:
- Mindestalter 18 Jahre zum festgelegten Stichtag.
- Für die Ausübung des Amtes eines Aktivensprechers bzw. einer Aktivensprecherin ist der Besitz einer gültigen Startvignette des ÖTSV (nicht PD) notwendig. Sobald keine gültige Startvignette mehr vorhanden ist, bzw. die aktive Laufbahn beim ÖTSV beendet wurde (auch durch Übertritt zur Professional Division), verliert der/die Aktivensprecher:in das Amt und der/die Aktivensprecher-Stellvertreter:in nimmt für die restliche Funktionsperiode die Position des Aktivensprechers ein.
- A oder S Klasse zum festgelegten Stichtag (keine PD).
Details sind dem anghängten Dokument zu entnehmen
Downloads:
- Aktivensprecherwahl 2026 123.25 KB
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