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Regelungen zum Startgeld

Startgeld kann unter folgenden Voraussetzungen eingehoben werden:


• Die Höhe des Startgelds beträgt maximal EUR 30,- je Paar und Turniertag. Für Breitensport- Schüler-, Junioren- und Jugendklassen beträgt das Maximum EUR 15,- je Paar und Turniertag.

Das bedeutet, dass, wenn an einem Tag mehrere Turniere stattfinden und ein Paar/Soloist bei mehreren Veranstaltungen startet, das maximale Startgeld in Summe für den ganzen Tag 30,- bzw. 15 € beträgt!

•Die Höhe des Startgeldes muss in der Ausschreibung angegeben werden. Ohne diese Angabe in der Ausschreibung ist die Einhebung von Startgeld unzulässig.


•Die Ausschreibung des Turniers muss gemäß TO mind. 3 1/2 Monate vor dem Veranstaltungsmonat beim Sportdirektor eingereicht werden (keine Ausnahmen!).


•Es müssen je Wertungsrichter-Panel 5 oder 7 WertungsrichterInnen eingesetzt werden, wobei aus demselben Bundesland maximal 2 WR kommen dürfen. Es entscheidet die Klubzugehörigkeit des WR. Analog dürfen nicht mehr als 2 ausländische WR aus demselben Land kommen.


•Die Größe jeder Tanzfläche muss mindestens 180m2, die kürzere Seite muss mindestens 12m messen.


•Der Zeitplan muss mind. 3 Tage vorher zur Verfügung gestellt werden. Geeignete Medien: e-Mail, Homepage (falls in Turnierausschreibung darauf hingewiesen wurde).

STEINERBERGER Peter, PS / 20.05.2025
News: Sport / Regelwerk
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