Beschlüsse des Sportausschusses und des Präsidiums
Bekleidung Breitensport:
Der SPA weißt darauf hin, dass in allen Breitensportklassen (auch bei den Solist:innen) Alltagskleidung vorgesehen ist:
Rock und Bluse oder Shirt für Damen, lange Hosen und Hemd für Herren. Generell unzulässig sind die Verwendung von Strass, Pailletten, Perlen und Federn sowie bauchfreie Bekleidung, transparente (z.B. auch Spitze) oder hautfärbige Stoffe sowie Glitzerstoffe. Turnierkleider sind nicht zulässig.
Für die Breitensportklassen Schüler und Junioren I gilt zusätzlich: Die Verwendung von Make-up, Haarschmuck, künstlichen Haarteilen, farbigem Haarspray und Netzstrumpfhosen ist nicht erlaubt.
Für die Breitensportklassen Schüler gilt zusätzlich: die Schultern der Mädchen müssen vollständig bedeckt sein (analog WDSF Anhang 2: Kleidung weiblicher Partner – Kinder). Rocklänge: nicht kürzer als 10 cm über dem Knie. Die Absätze der Herren sind auf max. 2,5 cm beschränkt. Bei den Damen sind nur Blockabsätze mit einer maximalen Höhe von 3,5 cm erlaubt.
Auf altersgerechte Bekleidung ist unbedingt zu achten!
Pause zwischen Semifinale und Finale mind. 10 Min
Bei allen Meisterschaften (STM, ÖM, Ö-Cup, LMs, MS der Bundesländer) ist für alle Sonderklassen vorzusehen, dass zwischen dem Ende des Semifinales und dem Beginn des Finales der jeweiligen S-Klasse zumindest 10 Minuten liegen.
Präzisierung des Nennungsschlusses:
Nennungsschluss: Bei sämtlichen Turnieren ist der Nennungsschluss 10 Kalendertage vor dem Turniertag (Bsp.: Turnier am Samstag -> Nennungsschluss am Mittwoch der Vorwoche, 23:59 Uhr).
Der turnierveranstaltende Verein/Verband kann Nachnennungen zulassen. Bei Österreichischen Meisterschaften und Staatsmeisterschaften sind keine Nachnennungen zulässig.
Startgeld:
Ergänzung der Bestimmung über das Startgeld: „Für Nachnennungen kann ein erhöhtes Startgeld bis zum doppelten Betrag des ausgeschriebenen Startgeldes eingehoben werden.“
Startgeld kann unter folgenden Voraussetzungen eingehoben werden:
- Die Höhe des Startgelds beträgt maximal EUR 30,- je Paar und Turniertag. Für Breitensport- Schüler-, Junioren- und Jugendklassen beträgt das Maximum EUR 15,- je Paar und Turniertag.
- Die Höhe des Startgeldes muss in der Ausschreibung angegeben werden. Ohne diese Angabe in der Ausschreibung ist die Einhebung von Startgeld unzulässig.
- Die Ausschreibung des Turniers muss gemäß TO mind. 3 1/2 Monate vor dem Veranstaltungsmonat beim Sportdirektor eingereicht werden (keine Ausnahmen!).
- Es müssen je Wertungsrichter-Panel 5 oder 7 WertungsrichterInnen eingesetzt werden, wobei aus demselben Bundesland maximal 2 WR kommen dürfen. Es entscheidet die Klubzugehörigkeit des WR. Analog dürfen nicht mehr als 2 ausländische WR aus demselben Land kommen.
- Der Zeitplan muss mind. 3 Tage vorher zur Verfügung gestellt werden. Geeignete Medien: e-Mail, Homepage (falls in Turnierausschreibung darauf hingewiesen wurde).
- Für Nachnennungen kann vom Veranstalter ein erhöhtes Startgeld bis zum doppelten Betrag des ausgeschriebenen Startgeldes eingehoben werden.
Erweiterung Pilotprojekt Kombination:
Das Pilotprojekt Kombination wird um die Soloklassen erweitert.
Ehrenkarten bei Großsportveranstaltungen
Für Internationale Meisterschaften (Großsportveranstaltungen, wie zum Beispiel auch WDSF Open Turnieren oder WDSF-Titelturnieren) ist auf Verlangen des Präsidiums des ÖTSV ein Kontingent (bis zu 20 Stück) an Ehrenkarten dem Präsidium zur Verfügung zu stellen. Ehrenmitglieder sind vom Ausrichter zu kontaktieren und bei entsprechendem Wunsch Ehrenkarten (inklusive einer Begleitperson) zur Verfügung zu stellen.
Eintritt von Präsidialmitgliedern bei Meisterschaften
Folgende Personen haben gratis Eintritt zu Meisterschaften zu erhalten und es sind ihnen Sitzplätze auf der Ebene der Parkettfläche (nicht Tribüne) zu reservieren:
Präsidiumsmitglieder
Ehrenmitglieder
Bundestrainer bzw. Nationaltrainer
Vorsitzender Länderrat Sport
Pressesprecher bzw. akkreditierter Vertreter des Medienteams
Jeweils inkl. einer Begleitperson
News: Sport / Regelwerk


